Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Personalverleih

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Swiss Industry Service AG nachfolgend „Verleiher“ genannt, und seinen Kunden im Rahmen des Personalverleihs. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vom Verleiher anerkannt werden.

2. Vertragsgegenstand
Der Verleiher stellt dem Kunden Personal zur Ausführung von Arbeiten auf Grundlage eines Personalverleihvertrages. Die eingesetzten Mitarbeiter sind während der Leihzeit weiterhin beim Verleiher angestellt. Der Verleiher verpflichtet sich, dem Kunden geeignetes Personal zur Verfügung zu stellen, das den Anforderungen des Kunden entspricht.

3. Zustandekommen des Vertrages
Der Personalverleihvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Kundenangebots oder durch die Annahme eines Angebots des Verleihers zustande. Der Vertrag kann auch durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden als wirksam gelten.

4. Dauer des Verleihs
Die Dauer des Personalverleihs wird im Vertrag festgelegt. Der Leihvertrag kann durch beide Parteien mit einer Frist von [z.B. 7 Tagen] schriftlich gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leihverhältnisses durch den Kunden kann der Verleiher eine Entschädigung verlangen.

5. Vergütung
Die Vergütung für den Personalverleih richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Tarifen. Sie wird in der Regel auf Stundenbasis, Tagesbasis oder nach einem festen Pauschalbetrag berechnet. Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Vergütungen sowie zusätzliche Kosten, wie etwa Spesen oder Überstunden, zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich, spätestens jedoch nach Beendigung des vereinbarten Leihverhältnisses.

6. Pflichten des Verleihers
Der Verleiher verpflichtet sich, dem Kunden qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, das die vertraglich festgelegten Anforderungen erfüllt. Der Verleiher übernimmt die Verantwortung für die korrekte Entlohnung der Mitarbeiter und deren Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einhaltung der geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften.

7. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, dem entliehenen Personal geeignete Arbeitsbedingungen zu bieten, die den arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Kunde stellt sicher, dass das Personal nicht über die im Vertrag vereinbarten Aufgaben hinaus tätig wird, es sei denn, dies wird vorher schriftlich vereinbart. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Unterweisung des entliehenen Personals in die Arbeitsprozesse und Sicherheitsvorschriften verantwortlich.

8. Haftung
Der Verleiher haftet für Schäden, die dem entliehenen Personal aufgrund der Verletzung von arbeitsrechtlichen Pflichten entstehen. Der Verleiher haftet jedoch nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder unvorsichtige Handlungen des entliehenen Personals oder durch die Missachtung der Sicherheitsvorschriften des Kunden entstehen. Der Kunde ist verantwortlich für die Aufsicht des Personals während der Arbeit und übernimmt die Haftung für Schäden, die durch die Tätigkeit des entliehenen Personals im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeiten entstehen.

9. Versicherung
Der Verleiher sorgt für eine ausreichende Versicherung des entliehenen Personals gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Der Kunde ist verpflichtet, zusätzlich für die Absicherung des Personals im Rahmen seiner Tätigkeit, etwa durch eine Haftpflichtversicherung, zu sorgen, falls dies im Vertrag erforderlich ist.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Rahmen des Personalverleihs erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Der Verleiher stellt sicher, dass alle personenbezogenen Daten des entliehenen Personals gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz, DSG) verarbeitet werden.

11. Streitbeilegung und Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird zunächst versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, wird der Streit vor dem zuständigen Gericht in Kanton Luzern entschieden. Der Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht.

12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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